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Regeln zur Zuchstättenabnahme

Regelung zur Ausstellung eines Zertifikates für eine geprüfte Zuchtstätte

der Chihuahua Group Germany im VRZ e.V.

Die Chihuahua Group Germany im VRZ e.V. berücksichtigt bei der Antragstellung auf ein Zertifikat für die Zuchtstätte, dass bei der Haltung von mindestens drei zuchttauglichen Hündinnen oder mindestens drei Würfen nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 , der §11 Schein vom Beauftragten Veterinäramt im Original einzusehen und eine Kopie dieser Bescheinigung zu überreichen ist. Diese wird nicht von dritten eingesehen oder weitergereicht. Die Unterlagen der Antragsteller werden bei der CGG im VRZ e.V. abgeheftet und vor der Einsicht dritter geschützt.

Falls vorhanden ist dem Begutachter auch ein vollständig ausgefülltes Zwingerbuch vorzuzeigen.

Die CGG e. V. spricht sich gegen die reine Haltung der Hunde in begrenzte Räumlichkeiten, außerhalb des Hauses (Zwingerhaltung etc.), sowie das Halten der Hunde in Boxen und jegliche Haltung die den Hunden nur geringe bis gar keine Teilnahme am Familienleben bieten aus.

Ein Welpenzimmer oder ein ausreichend großer Kennel während der Aufzucht, in dem sich die Mutterhündin und die Welpen aufhalten, wird gestattet.

Der Vorstand der CGG im VRZ e.V. wählt den Beauftragten (einen Zuchtwart der CGG im VRZ e.V.) zur Durchführung der Zuchtstättenbesichtigung, vor jeder Begehung, anhand der Entfernung und des Termins aus.

Umso auch für den Antragsteller die Kilometerpauschale möglichst gering zu halten.

Die Kosten für das Zertifikat belaufen sich auf 100 € (in Worten Einhundert Euro),

plus 0,40€ pro gefahrenem Kilometer zur Zuchtstätte.

 

Der Beauftragte weist den Züchter auf eventuelle Missstände hin und wird ihm gegebenenfalls Hilfestellung für eine Verbesserung geben. Sollten die Anforderungen an die Zuchtstätte für eine Vergabe des Zertifikates nicht ausreichend sein, so erhält der Züchter/Antragsteller eine angemessene Frist um diese nachzubessern und eventuelle Mängel zu beheben.

Nachbesserungen werden anhand von Bildmaterial oder bei einer erneuten Besichtigung der Zuchtstätte kontrolliert. Über die Handhabung entscheidet der Vorsitz der CGG im VRZ e.V..

Bei einer erneuten Begehung hat Züchter /Antragsteller lediglich nochmal die Kilometerpauschale zu begleichen.

Die Auswertungen der Besichtigung durch den Beauftragten, sowie die vom CGG im VRZ e. V. verlangten Nachweise werden dem Hauptzuchtwart der CGG e. V. übergeben. Die Vergabe des Zertifikates beruht auf das Punkte Protokoll der Zuchtstättenbesichtigung. Der Vorstand der CGG e. V. entscheidet nach Absprache endgültig über die Anzahl der Punkte und somit über die zu vergebene Bewertung der Zuchtstätte.

Folgende Bewertungen im Zertifikat sind möglich :

sehr gut - exzellent geführte Zuchtstätte          

gut - sehr gut geführte Zuchtstätte       

befriedigend - gut geführte Zuchtstätte

ausreichend - Zuchtstätte erfüllt den Mindestanspruch

mangelhaft oder ungenügend  -erneute Zuchtstättenabnahme innerhalb von 4 Wochen


Gültigkeit der Zuchtstätten Überprüfung:

Die Vergabe der Punkte so wie ein ausgestelltes Zertifikat gelten nur für den besichtigten Wohnort, an dem die Überprüfung stattgefunden hat. Bei Umzug erlischt diese und muss erneut beantragt werden.

Das Zertifikat für eine geprüfte Zuchtstätte hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, ab dem Tag der Ausstellung. Die Dauer der Gültigkeit wird vom CGG im VRZ e.V. notiert und regelmäßig überprüft. Nach oder kurz vor Ablauf dieser Gültigkeit kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

(Die Verlängerung kostet den Antragsteller 80€ zzgl. 0,40€ pro gefahrenem Kilometer)

Sollte der Züchter die Zertifizierung nicht verlängern, wird die Auszeichnung von der Homepage der CGG im VRZ e.V. gelöscht.

Der Züchter muss diese dann ebenfalls von seiner Homepage, aus Facebook oder sonstigen Seiten entfernen.

Bei nicht Einhaltung dieser Vorgaben wird 1x abgemahnt danach wird eine Strafe von 500€ fällig!


Beschwerden über die Bewertung können vom Antragsteller schriftlich auf dem Postweg, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30€ an den Hauptzuchtwart (Sarah Menken) eingereicht werden.

Hierfür gilt eine angegebene Frist von 14 Tagen ab Ausstellung des Zertifikates.

Jeder Züchter sollte sich bewusst darüber sein, dass er seinen Hunden gegenüber, ein hohes Maß an Verantwortung trägt. Eine schlecht geführte Zucht schadet dem Ansehen der eigenen Zuchtstätte und auch dem Verein in dem man züchtet. Daher ist der CGG im VRZ e.V. sehr viel daran gelegen ihre Züchter mit Rat und Tat zu unterstützen und diese angemessen für eine vorbildlich geführte Zucht auszuzeichnen.

 

Der Züchter erklärt mit der Antragstellung, dass er die Regelung der CGG im VRZ e.V. gelesen hat und damit einverstanden ist.

 

1. Vorsitzende und Hauptzuchtwart

der Chihuahua Group Germany im VRZ e.V.

 

Sarah Menken & Jessica Fischer

 

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