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Ausstellungsregeln

Ausstellungsregeln


Die Ausstellungregeln sind durch den CGG VRZ e.V. geschützt.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Ausstellungsgebühren und der Anerkennung der Ausstellungsordnung.
Nichterscheinen bzw. stornieren verpflichten zur Zahlung von 15,00 € pro gemeldetem Hund.

Findet die Ausstellung in Folge höherer Gewalt nicht statt,
kann ein Teil der Ausstellungsgebühren zur Deckung
der entstandenen Kosten verwendet werden.
Jeder Hundehalter haftet gemäß BGB (Bundesgesetzbuch) selbst für Schäden,
die er Selbst, seine Kinder oder sein Hund auf dem Ausstellungsgelände verursacht.

Die Ausstellungsleitung übt am Ausstellungstag das Hausrecht aus und ist somit verantwortlich für einen störungsfreien Ablauf.
Sie, oder eine von ihr beauftragte Person, ist somit befugt Personen/Tiere
von der Show auszuschließen sowie des Ausstellungsgeländes zu verweisen.
Den Anweisungen der Ausstellungsleitung ist Folge zu leisten.

Das Richterurteil ist unanfechtbar.
Auf Formwertnoten, Titel und Titelanwartschaften besteht kein Rechtsanspruch.




Formwertnoten sind:
vorzüglich (V), sehr gut (SG), gut (G), genügend (Ggd), disqualifiziert (disq),
In der Baby- und Jüngstenklasse:
vielversprechend (vv), versprechend (v), wenig versprechend (wv)

Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgelände besteht kein Anrecht auf
Anwartschaft,Pokal oder Urkunde.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungleitung.
Dieser ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände,
auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.

Meldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.

Dem/der Ausstellungsrichter/in ist, auf Nachfrage, die Ahnentafel im Ausstellungsring vorzulegen.
Hunde dürfen nur in ihren dem Alter entspechenden Klassen starten. Ausnahmen von +/- 2 Wochen nur nach vorheriger Absprache mit Frau Sarah Menken oder Frau Jessica Fischer.

Mit Anmeldung erklärt der Aussteller,die Anerkennung der Austellungsordnung des
CGG VRZ e.V. anerkannt zu haben.


Achtung wichtig!
Zugelassen sind nur in einem anerkannten Verein registrierte Hunde.
Bissige, kranke, sowie läufige, ersichtlich trächtige oder säugende Hündinnen
dürfen nicht mit auf das Ausstellungsgelände gebracht werden.

Hunde die laut des neuem Tierschutzgesetz (2022), Qualzuchtmerkmale aufweisen sind vom Ausstellungsrecht ausgeschlossen.

Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.
Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt,
sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet,
wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde
wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt

§10 AUSSTELLUNGSVERBOT
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html


Auf Grund der momentanen Tollwutsituatuion in Deutschland, ist die Tollwutimpfung keine Pflicht.
Daher ist für die Ausstellungen der CGG im VRZ e.V. die Tollwutimpfung (Stand 01/2019) nicht zwingend erforderlich.
(Schriftliche Bestätigung durch das Ortsansässige Veterinäramt vorhanden)

Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt,
haftet für die daraus entstehenden Folgen.
Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen.
Jeder Hund, der das Ausstellungsgelände betritt muss über eine
Tätowierung im Ohr
oder durch einen Transponder (Chip)
eindeutig zu identifizieren sein.
 
ZUSÄTZLICHE SONDERREGLUNGEN / COVID-19 VERORDNUNG (15.08.2020)

Wir weisen alle Aussteller, Begleitpersonen und Besucher
die aktuell geltenenden Vorgaben zur Abstandsreglung und Mund-Nasenbedeckungs Pflicht zu beachten.
Auf dem Ausstellungsgelände und innerhalb der Räulichkeiten ist den Anweisungen der CGG Mitarbeiter und den Vorgaben auf Hinweisschildern zu folgen.

Desinfektionsmittel werden vor Ort bereitgestellt,
eine geeignete Mundbedeckung ist von jedem selbst mitzubringen.

Für den Verordnungszeitraum gilt ein gesonderter Showablauf.
Dieser wird nach einem gewissen Zeitplan stattfinden, der jedem Aussteller mit seiner Anmeldung
per E-Mail mitgeteilt wird und zusätzlich (unter Beachtung aller Datenschutzrichtlinien)
auf der offiziellen CGG Website und Facebook veröffentlicht wird.
Der vorgegebene Zeitplan ist verbindlich und Verspätungen können nicht nachträglich
berücksichtigt werden.
In diesem Fall wird die Ausstellungsgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15€, erstattet.


BEISPIEL :

Meldung: Frau Mustermann mit Bello vom Musterland
Startnummer 45
Ausstellungsuhrzeit: 10.30Uhr

In diesem Fall sollten man um 10.30 Uhr vor Ort sein
und wird dann bis spätestens 11.30Uhr gerichtet.
Pro Zeitfendter werden 10 Hunde zugelassen und der Reihe nach gerichtet.
Kommt man also z.B. 10 Minuten zu spät ist das noch innerhalb des Zeitfensters
aber man muss sich hinten anstellen.
Kommt man allerdings erst um 11.30Uhr ist man leider disqualifiziert.

Nach dem Richten bitten wir alle Aussteller
sich zeitnah auf den Weg nach Hause zu begeben,
damit es nicht zu größeren Menschenansammlungen kommt.

Es kann auf Grund dieser Vorgaben leider
kein Best of Breed oder ein Best in Show stattfinden.
Das liegt auch nicht an uns sondern an den Vorgaben des zuständigen Kreises.



Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen eine gute Anreise.

Stand 15.08.2020


 

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